Jeden Tag werden wir in den Nachrichten und in Tageszeitungen damit konfrontiert: In den Großstädten Deutschlands, allen voran Hamburg und Berlin, werden beinahe in jeder Nacht Fahrzeuge angezündet und brennen vollständig aus. Dass dies dem eigenen Auto widerfahren könnte, mag sich so recht niemand vorstellen. Wohnt man jedoch in einer gefährdeten Region, sollte man sich mit der Thematik auseinandersetzen. Denn wer zahlt, wenn das Auto brennt?

Die richtige Versicherung für den Schadensfall

Fahrzeughalter, deren Auto tatsächlich angezündet wurde, gucken in die Röhre, wenn sie lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Diese kommt nämlich nicht für den entstandenen (Total-)Schaden auf und man muss die Reparatur oder das neue Auto vollständig aus eigener Tasche bezahlen. Die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtpolice deckt nämlich nur diejenigen Schäden ab, die bei einem Unfall am Fahrzeug des Unfallgegners entstanden sind. Wer im Falle des Falles gewappnet sein möchte, muss zusätzlich eine freiwillige Kaskoversicherung abschließen. Eine Teilkaskoversicherung kommt für Brandschäden auf und bietet zudem bei Diebstahl, Wildschäden, Hagel und anderen Schadensfällen Schutz. Wenn ein Schadensfall eintritt, zahlt die Versicherung die Reparaturkosten oder aber im Falle eines Totalschadens auch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Auf der ganz sicheren Seite ist man mit der Vollkaskoversicherung, welche auch Schäden durch Vandalismus abdeckt. Es ist ratsam, mit der Versicherung vorab zu klären, welche Leistungen sie im Fall eines Brandes bietet.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Sollte es tatsächlich passieren, dass das Auto Randalierern zum Opfer fällt und angezündet wird, sollte unverzüglich die Versicherung sowie auch die Polizei informiert werden. Bei letzterer gibt man dabei eine Anzeige gegen Unbekannt auf. Kontaktiert man die Kaskoversicherung nicht rechtzeitig, so ist möglicherweise der Versicherungsschutz gefährdet. Nachdem die Versicherung informiert wurde, bekommt man von jener einen Fragebogen zugeschickt, in dem die Entstehung des Schadens genau erläutert werden muss. Erst dann kann der Schaden von der Versicherung übernommen werden.