Eine GEZ Gebühr beim Auto ist nur dann zu entrichten, wenn das Auto geschäftlich genutzt wird oder Werbezwecken dient. Das entschied kürzlich das Mainzer Verwaltungsgericht.

Bei PKWs, die ausschließlich privat genutzt werden, ist das Autoradio als Zweitgerät von den GEZ Gebühren befreit.